Allgemeine Geschäftsbedingungen LIBRA AG


§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Online-Shops der Libra AG (CHE-107.887.977 MWST), In der Grünau, Postfach, 8048 Zürich, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Libra AG schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Libra AG in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine für diesen verbindliche Bestellung abzugeben. Angebote wie geprüfte Retoure und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. Libra AG bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen für die Libra AG sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an Libra AG zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen Libra AG oder einen Lieferanten geltend machen.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist die Libra AG von der Lieferverpflichtung entbunden.

 

§3 Preise

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie inklusive VOC-Abgabe. Bestellungen via Webshop erfolgen generell portofrei für die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ab einem Bestellwert von CHF 100.-. Bei Bestellungen über unseren Aussendienst gilt eine portofreie Lieferung ab einem Bestellwert von CHF 300, --. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.  


§4 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Libra AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Libra AG durch Zulieferanten und Hersteller.

Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der Libra AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.


§5 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Libra AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Libra AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.


§6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Libra AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Libra AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


§7 Gewährleistung/Garantie

Libra AG bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 1 Jahr nach Lieferung die Gewährleistung/Garantie für die Mängelfreiheit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird.

Grundsätzlich haben unsere Produkte ein Haltbarkeitsdatum (BB-Date). Libra AG ist dafür besorgt stets frische Ware zu liefern. Der Kunde kann sich jederzeit über das BB-Datum (Best Before) bei Libra AG informieren. Im Fall einer Gewährleistung/Garantie entscheidet Libra AG, ob Warenersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt. Von der Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die der Käufer zu verantworten hat infolge unsachgemässer Behandlung oder Verwendung abgelaufener Ware.

Tritt ein Gewährleistungs- oder Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei der Libra AG. Entscheidet sich die Libra AG für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung).

Die Gewährleistung/Garantie wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen die Libra AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen, soweit nach Gesetz möglich.


§8 Retouren

Kunden haben das Recht, die Ware während 8 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss.

Produkte, die Libra AG auf Kundenwunsch beschafft hat, sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Libra AG kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an Libra AG geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei der Libra AG über.


§9 Zahlung

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Online-Shop publiziert. Libra AG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von Libra AG zu machen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Libra AG über den Betrag verfügen kann.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch Libra AG berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Libra AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Libra AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Libra AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.


§10 Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt Libra AG den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Libra AG behält sich vor, Mahngebühren von CHF 20.- für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann Libra AG die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

 

§11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Libra AG, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.


§12 Datenschutz

Libra AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.


§13 Gerichtsstand

Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


§14 Schlussbestimmungen

Libra AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.